Rechtsanwalt Krone aus Hann. Münden ist Ihnen jederzeit gerne bei Ihren Problemen im Bereich Jagdrecht behilflich.
Das komplexe Rechtsgebiet des Jagdrechts im weiteren Sinne umfasst nicht nur sämtliche Fragen des Waffenrechts oder Jagdausübungsrechts, sondern erstreckt sich unter anderem auch auf Fragen des Vertragsrechtes, Strafrechts und Gesellschaftsrechts. Die zur Beurteilung der wesentlichen Rechtsfragen zugrundeliegenden Gesetze, Normen und Satzungen sind ebenso vielfältig.
Leistungen der Kanzlei Krone:
• Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
• Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen; Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften (inkl. Mediation)
• Beratung und Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich) von Jagdgenossenschaften im Hinblick auf Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf außerordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrages
• Rechtsfragen rund um den Jagdschein und WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
• Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
• Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
• Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
• Waffenrechtliche Probleme
• Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Außenbereich)
Sollten Sie also in einem der o.g. Themenkreise Probleme haben, so können Sie sich jederzeit an Herrn Rechtsanwalt Krone in Hann. Münden wenden.
Bei Problemen rund um das Thema Wildschaden führt Herr Rechtsanwalt Krone selbstverständlich auch Ortstermine bei Ihnen im Revier durch, um Ihre Schäden bestmöglich für Sie zu regulieren.