„Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare.“ (Volksmund)
Aufgrund der Wahrheit dieser Weisheit berät Sie die Kanzlei Krone gerne bei sämtlichen Problemen des Verwaltungsrechtes.
Damit Sie eine grobe Einordnung Ihres Problems zum Bereich des Verwaltungsrechtes vornehmen können, finden Sie nachstehend einen kurzen Überblick über dieses Rechtsgebiet.
Verwaltungsrecht:
Die staatliche Gewalt wird, wie es die Grundsatznorm des Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) vorgibt, dreigeteilt ausgeübt. Sie gliedert sich in Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Ausführung (Exekutive) der Gesetze und sonstiger Normen. Die Ausführung von Gesetzen und sonstigen Normen geschieht bei Bund, Ländern und Kommunen (Gemeinden) durch Behörden.
Die Verwaltung ist dabei nicht bloß als Normenvollzug zu verstehen. Sie umfaßt vielmehr auch die Gestaltung des Soziallebens durch die Umsetzung abstrakter Normen in konkreten Einzelfallentscheidungen und die Daseinsvorsorge im öffentlichen Interesse.
Die öffentliche Verwaltung kann im Rahmen von Eingriffsverwaltung und/oder Leistungsverwaltung in Ihr Leben und damit Ihre Rechte eingreifen. Eingriffe sind dabei alle Handlungen des Staates, die die Rechte Einzelner verletzen und deren rechtliche oder faktische Position beeinträchtigen (z.B. im Abgabenrecht). Leistungen sind demgegenüber Personen oder Firmen begünstigende Geld- oder Sachleistungen, die deren Position verbessern (z.B. im Subventionsrecht).
Die Bereiche, in denen sich für Sie rechtliche Probleme im Rahmen des Verwaltungsrechtes ergeben können, sind (nicht abschließend) nachfolgend: