Im Bereich des Erbrechts berät und vertritt Sie die Kanzlei Krone bei allen Fragen und Problemen vor und nach Eintritt des Erbfalls.
Vor dem Erbfall:
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen.
Die Kanzlei Krone berät Sie daher bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge durch die
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Planung und Regelung der vorweggenommenn Erbfolge
Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nach dem Erbfall:
Nach Eintritt des Erbfalls stellen sich viele Fragen und Probleme. Einige davon sind:
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Beantragung eines Erbscheins und Vertretung im Erbscheinerteilungsverfahren
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Vermächtnissen
Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug
Bei sämtlichen Problemen des Erbrechts berät Sie Herr Rechtsanwalt Krone sehr gerne in der Kanzlei in Hann. Münden oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.