HONORAR

Grundlagen der Anwaltsvergütung & Beratungshilfe


Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
 
Gesetzliche Gebühren:

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. In anderen Rechtsgebieten gelten regelmäßig sog. Rahmengebühren. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Erstberatung und Beratungsabrechnung:

Für den Fall, dass unsere Tätigkeiten für Sie in einer einfachen und ausschließlich mündlichen einmaligen Beratung bestehen, fallen Kosten in Höhe von maximal 190,00 EUR (zzgl. Umsatzsteuer von 19%) an. Diese richten sich dabei auch nicht nach der Länge des Beratungsgespräches, sondern sind als Pauschale fällig, sofern nicht vor Beratung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. 

Beratungshilfe:

Für den Fall, dass Sie die Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe erfüllen, können Sie bei uns Rechtsberatung und Vertretung in allen Angelegenheiten auch im Rahmen der Beratungshilfe erhalten. 

Im Falle der Bewilligung von Beratungshilfe müssen Sie nach Erhalt des sog. "Berechtigungsscheines" für Beratungshilfe lediglich einen Besprechungstermin über unser Sekretariat ausmachen und die Eigenbeteiligung von gesetzlich vorgesehenen 15,00 EUR zum Termin mitbringen. Den Rest erledigen wir dann für Sie.

Weitere Details zum Thema finden Sie in unserer Rubrik Beratungshilfe

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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